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UN-zertifizierter Big Bag

Für den Gefahrguttransport nach UN/ADR zugelassene FIBC ermöglichen den sicheren internationalen Straßen-, Schienen- und Seetransport von Chemikalien der Verpackungsgruppen II und III.

UN 13H3/13H4ADR/RID/IMDG/IATABAM-PrüfberichtISO 9001:2015
UN-zertifizierter Big Bag

Technische Daten

UN-zertifizierter Big Bag – Spezifikationen

UN-Zertifikat

13H3 / 13H4

Verpackungsgruppe

II und III

Kapazität

500 - 1500 kg

Sicherheitsfaktor (SF)

5:1 (Einweg) / 6:1 (Mehrweg)

Fallprüfung

1,2 m (VG II) / 0,8 m (VG III)

Hebeprüfung von oben

6-fache maximale Nettomasse

Stapelprüfung

24 Std., 1,8-fache Stapellast

UN-Kennzeichnung

Dauerhafter Stempel/Aufdruck

UN-zertifizierter Big Bag: Gefahrguttransport

Der UN-zertifizierte Big Bag ist ein spezieller FIBC, der für den internationalen Gefahrguttransport ausgelegt und geprüft ist.

Er erfüllt die Gefahrgutvorschriften der Vereinten Nationen vollständig.

Warum ist eine UN-Zertifizierung erforderlich?

Gefahrgüter (Chemikalien, entzündbare Feststoffe, ätzende Stoffe) dürfen international nicht in Standard-FIBC befördert werden.

Gesetzliche Anforderung

  • UN-codierte Verpackungen sind bei der Zollabfertigung Pflicht
  • Werden in Häfen kontrolliert
  • Gültig für alle Verkehrsträger

Was die UN-Zertifizierung nachweist

UN-geprüfte Big Bags garantieren folgende Eigenschaften:

  • Halten Fallprüfungen aus festgelegten Höhen stand
  • Verfügen über ausreichende Hebefestigkeit
  • Bleiben unter Stapellast unversehrt
  • Sind reiß- und durchstoßfest

UN-Codes

13H3 – mit Inliner

PP-Gewebe-Big-Bag mit Inliner.

  • Der Inliner schützt das Produkt vor Feuchtigkeit und Verunreinigung von außen
  • Geeignet für: feuchtigkeitsempfindliche Gefahrgüter in Pulver- oder Granulatform

13H4 – beschichtet und mit Inliner

PP-Gewebe-Big-Bag mit beschichtetem (laminiertem) Gewebe und Inliner.

  • Die Beschichtung bildet eine zusätzliche Barriere gegen Feinstaubaustritt und Feuchtigkeit
  • Geeignet für: hygroskopische oder sehr feine pulverförmige Gefahrgüter

Verpackungsgruppen

UN-Big-Bags können für die Verpackungsgruppen II und III verwendet werden.

VerpackungsgruppeGefahrenstufeFallprüfungBeispielstoffe
VG IIMittel1,2 mEinige ätzende und giftige Stoffe
VG IIIGering0,8 mReizende und umweltgefährdende Stoffe

Hinweis: Stoffe der Verpackungsgruppe I (hohe Gefahr) dürfen nicht in FIBC befördert werden.

Dauerhafte UN-Kennzeichnung

Jeder UN-zertifizierte Big Bag ist dauerhaft gekennzeichnet mit:

  • UN-Konformitätscode (13H3/13H4)
  • Angabe der Verpackungsgruppe
  • Prüfzertifikatsnummer
  • Herstellerangaben
  • Herstellungsdatum und Losnummer

UN-zertifizierte Big Bags tragen dauerhaft:

  • UN-Symbol (u und n im Kreis)
  • Verpackungscode (z. B. 13H3/Y)
  • Herstellungsdatum
  • Herstellerkennnummer
  • Angaben zu Kapazität und SWL.

Diese Angaben müssen in der gesamten Transportkette sichtbar und lesbar bleiben.

Anpassungsoptionen

Nach Ihren Anforderungen konfigurieren

UN-Inliner

UN-zugelassener PE-Inliner (13H3 / 13H4)

Antistatische Ausführung

Leitfähigkeit Typ C + UN-Zertifizierung

Geschlossene Schlaufe

Hebesystem mit geschlossenen Schlaufen

Doppelwandig

Gewebekörper in zwei Lagen

Verstärkte Nähte

Verstärkte Nahtlinien

Einsatzbereiche

Wo wird der UN-zertifizierte Big Bag eingesetzt?

✓ Chemische Stoffe der ADR-Klassen
✓ Nicht gefährliche staubende Güter (international)
✓ Chemische Rohstoffe (Klassen 4, 5, 6, 8, 9)
✓ Industriemineralien
✓ Nicht explosive Feststoffe

Häufig gestellte Fragen

Zum UN-zertifizierten Big Bag

Ein UN-zertifizierter Big Bag (UN = Vereinte Nationen) ist ein geprüfter und zugelassener FIBC für den internationalen Gefahrguttransport. Er wird mit dem UN-Code 13H3 (Gewebe, mit Inliner) oder 13H4 (beschichtetes Gewebe, mit Inliner) dokumentiert und erfüllt die Vorschriften ADR (Straße), RID (Schiene), IMDG (See) und IATA (Luft).

Die Verpackungsgruppe gibt den Gefährdungsgrad eines Gefahrguts an. VG II gilt für Stoffe mittlerer Gefahr (Fallprüfung: 1,2 m Höhe), VG III für Stoffe geringer Gefahr (Fallprüfung: 0,8 m Höhe). VG I ist die gefährlichste Gruppe und darf nicht in FIBC befördert werden. Die Verpackungsgruppe des Füllguts ist für die richtige Big-Bag-Auswahl entscheidend.

Für die UN-Zertifizierung führen die BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) oder ein akkreditiertes Labor folgende Prüfungen durch: Fallprüfung, Hebeprüfung von oben, Stapelprüfung, Weiterreißprüfung und Aufrichtprüfung. Big Bags, die alle Prüfungen bestehen, erhalten einen UN-Zulassungscode.

13H3: UN-Code für einen Big Bag aus Kunststoffgewebe mit Inliner. 13H4: UN-Code für einen Big Bag aus beschichtetem (laminiertem) Kunststoffgewebe mit Inliner. Die Beschichtung bildet eine zusätzliche Barriere gegen Feinstaubaustritt und Feuchtigkeit. Die Wahl hängt von den Stoffeigenschaften und den gesetzlichen Anforderungen ab.

UN-zertifizierte Big Bags gelten in der Regel als Einwegverpackung; einige Produkte können jedoch als Mehrwegverpackung (SF 6:1) geprüft und zugelassen werden. Voraussetzung für die Wiederverwendung: Der Big Bag ist unbeschädigt, die UN-Kennzeichnung ist lesbar und er wird für dasselbe oder ein verträgliches Gefahrgut verwendet.

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